Bin ich als Betreiber bzw. Arbeitgeber
verpflichtet, Prüfungen vor Inbetriebnahme an Maschinen und Anlagen (Arbeitsmittel) nach geltenden deutschen Gesetzen durchzuführen?
Ja, das sind Sie!
Grundsätzlich sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet für
alle Arbeitsmittel, die Gefährdungen für Ihre Mitarbeiter und der Umwelt verursachen, zu ermitteln.
Arbeitsmittel sind per Definition in der BetrSichV als
"Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden" festgelegt.
Nun stellen sich dem Arbeitgeber/Betreiber immer viele Fragen:
- Ist mein Unternehmen auch wirklich betroffen?
- Was muss denn Alles geprüft werden?
- Was sind Arbeitsmittel genau und welche habe ich in meinem Unternehmen?
- Wer darf solche Prüfungen durchführen?
- Sind überwachungsbedürftige Anlagen dabei?
- Habe ich auch Gefahrstoffe im Unternehmen und sind weitere Maßnahmen zu beachten?
- Habe ich überhaupt eine passende Gefährdungsbeurteilung oder Risikobeurteilung erstellt?
- Wie hoch sind die Kosten für die Prüfungen vor Inbetriebnahme?
- Wie hoch sind die Kosten für die nötige rechtssichere Dokumentation?
- Habe ich Wiederkehrende Prüfungen durchzuführen?
- Wer ist denn der Betreiber bzw. wer ist verantwortlich im Schadensfall?
- uvm.
Sollten Sie sich auch solche Fragen stellen, dann freuen wir uns auf Sie. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir helfen gerne weiter. Oftmals ist in einem erstem Gespräch auch schon die erste Unsicherheit beseitigt.
Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Pflichten.