CE-Konformität

CE-Konformität 

Der Reisepass in Europa


Die Konformitätserklärung ist eine schriftliche Bestätigung am Ende einer Konformitätsbewertung mit der der Verantwortliche (z. B. Hersteller) für ein Produkt, die Erbringung einer Dienstleistung oder eine Organisation (z. B. Prüflabor, Betreiber eines Qualitätsmanagementsystems) verbindlich erklärt und bestätigt, dass das Objekt (Produkt, Dienstleistung, Stelle, QMS) die auf der Erklärung spezifizierten Eigenschaften aufweist.



Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der „verantwortliche Hersteller“ oder sein Bevollmächtigter


(mit Sitz in der EU) in alleiniger Verantwortung und rechtsverbindlich, dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes 


Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen


Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. 


Die EU-Konformitätserklärung ist zwingende Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und das


Inverkehrbringen des entsprechenden Produktes im Europäischen Wirtschaftsraum.

Wie wir helfen können


  • Erstellung von Risikobeurteilungen nach DIN EN 12100
  • Entwickeln von Betriebsanleitungen nach DIN EN 82079
  • Planung und Beratung von Anlagen und Maschinen (Schwerpunkt Gefahrstoffe)
  • Schutzkonzepte für Anlagen und Maschinen erarbeiten
  • Durchführung von Inbetriebnahmeprüfungen nach BetrSichV
  • Zusammenstellung der technischen Unterlagen nach Maschinenrichtlinie


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