Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der „verantwortliche Hersteller“ oder sein Bevollmächtigter
(mit Sitz in der EU) in alleiniger Verantwortung und rechtsverbindlich, dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes
Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen
Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist.
Die EU-Konformitätserklärung ist zwingende Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und das
Inverkehrbringen des entsprechenden Produktes im Europäischen Wirtschaftsraum.